Maskenpflicht bleibt bestehen

21.03.2022


Sehr geehrte Patienten,

trotz der allgemein gelockerten Covid-19-Pandemierestriktionen bleibt das Tragen einer entsprechenden Schutzmaske oder eines Mund-Nasen-Schutzes auch weiterhin im Praxisbetrieb bestehen.

Hierzu die Landeszahnärztekammer Thüringen:

Darüber hinaus schreibt die Infektionsschutzverordnung des Landes Thüringen weiterhin das Tragen von Mund-Nase-Schutz und/oder FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes in einer Zahnarztpraxis vor. Dies schließt Besucher und Patienten (mit Ausnahme der begrenzten Behandlungssituation) ein. Die beibehaltene Maskenpflicht in Thüringer Zahnarztpraxen gilt zunächst bis einschließlich 14. April 2022.


Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden und informieren Sie über eintretende Änderungen. Bleiben Sie gesund!